Betrifft Patienten

Privatpatienten leben gefährlich

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SchwachSuper 

IMG_1438Wir nennen unseren 41 - jährigen Privatpatienten mal Herrn XY, der sich vor 4 Jahren ganz unbedarft in die Behandlung eines Kollegen jwd (= janzwoanders) begibt, denn da aus der jwd Gegend kommt der Patient. Laut Patient habe der besagte Kollege dann die beiden Zähne 24 und 25 mit Keramik-Inlays versehen, um Karies vorzubeugen, die er an diesen Zähnen voraussehen würde.

Warum eine solche Aussage

  • 1. reichlich Platz für entgegengesetzte Auslegungen zuläßt,
  • 2. einer genauen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält,
  • und 3. im Jahr 2007 auch schon zahnmedizinischen Schwachsinn darstellte

 

läßt sich mit einiger Sicherheit aus dem Bild 2 ablesen. IMG_1441Darin sind die Zähne 14 und 15 des gleichen Patienten abgelichtet und weisen absolut keine Anzeichen für Karies auf. Und Vorsicht meine Herren Kollegen, lehnen Sie sich auf keinen Fall aus dem Fenster mit angeblicher Fissurenkaries. Dann werde ich zur Wildsau. Wenn ein Zahn im Mund als allerletzter eine Fissurenkaries bekommt, dann ist das ein oberer Prämolar. Ich bohre zu lange in diesem Business, um mir noch irgendwelche Märchen dazu anhören zu müssen.

In Wahrheit ging es mal wieder um eine besonders kreative Ausrede eines mit richtiger Arbeit nicht ausgelasteten Kollegen, warum er denn Arbeit findet, wo keine ist.  "Er beugt Karies vor, die er erst kommen sieht."

Das ist nüchtern betrachtet eine vorsätzliche Körperverletzung und steht unter Strafe, auch für einen Zahnarzt.

Und die Dreistigkeit der Tat wird keineswegs dadurch gemildert, dass der Privatpatient unter dem Vorzeichen "modern" und "hightech" seine linken Vorbackenzähne nun mit Cerec Inlays (= Per digitalem Abdruck und Computer aus dem vollen Keramikblock geschliffene Keramikscherben) bestückt bekommen hat. Im Gegenteil. Ein vergrößerter Ausschnitt von Bild 1 legt eher nahe, dass es sich bei den vorbezeichneten CAD/CAM Hochleistern um relativ ungenaue Keramikkerne eingebettet in viel Kunststoff zum Schwundausgleich handelt. IMG_1438-1

Kommentare   

 
0#31RE: Privatpatienten leben gefährlichsven2012-01-07 02:13
zitiere Horst P.:
Der Knackpunkt dürfte eher das Gutachterunwesen sein. [..]

Da weiss ich leider auch keinen Rat.
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0#30Auch Kassenpatienten leben gefaehrlichHorst P.2012-01-06 22:55
zitiere sven:
zitiere Horst P.:
[..]
- Ich habe den Gutachter angezeigt. Justiz in München: null Bock.[..]
- Danke für die Anteilnahme!

- ja, es scheint sehr verzwickt zu sein. Ich fürchte fast, dass die Justiz nicht dafür geschaffen ist, solche Dinge zu einer Lösung zu bringen. Aber das ist nur meine Meinung.
- Bitte, gern geschehen :-)


Der Knackpunkt dürfte eher das Gutachterunwesen sein. Was die Branche vertuschen will, kann die Justiz natürlich nicht klären. Die Richter sind froh, wenn sie den Schmarrn vom Gutachter nachplappern können. Alles andere wäre mit einer Denkleistung verbunden. Und dafür werden diese Leute vermutlich nicht bezahlt. Ist es das, was mit dem Begriff der "richterlichen Unabhängigkeit" gemeint ist???
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0#29RE: Privatpatienten leben gefährlichsven2012-01-06 14:48
zitiere Horst P.:
[..]
- Ich habe den Gutachter angezeigt. Justiz in München: null Bock.[..]
- Danke für die Anteilnahme!

- ja, es scheint sehr verzwickt zu sein. Ich fürchte fast, dass die Justiz nicht dafür geschaffen ist, solche Dinge zu einer Lösung zu bringen. Aber das ist nur meine Meinung.
- Bitte, gern geschehen :-)
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0#28mirHorst P.2012-01-06 00:02
zitiere sven:
Hallo Horst, nicht recht bekommen zu haben ist echt bitter. Das tut mir wirklich leid für Sie. Ich wünsche Ihnen, dass Sie für sich das Beste draus machen, was immer das in Ihrem Fall ist. Good Luck!


Der Gutachter hat mich erstmals vor Gericht gesehen. Deswegen der Verweis auf das BGH Urteil 2Str384/06. Der Fall ist schräg genug. Wo die Frankfurter Justiz da wegschauen will. Meine Güte.

Klare Ansage des BGH: Gesundheitszeugnis ohne persönliche Untersuchung ist unrichtiges Gesundheitszeugnis im Sinne des $ 278 StGB.

Das gilt für alle im Gesundheitswesen, die Gesundheitszeugnisse schreiben dürfen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.

Ich habe den Gutachter angezeigt. Justiz in München: null Bock.

Schau mer mal. Nebenbei: Ich bin gelernter Krankenpfleger. Dreijähriges Staatsexamen.

Danke für die Anteilnahme!

MfG

Horst P.
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0#27mirHorst P.2012-01-05 23:29
zitiere Ertl:
Hallo Herr Horst P.,
wenn eine Berufung vor dem OLG nach § 522 ZPO zurückgewiesen wird , so ist dieser Beschluss nicht anfechtbar. Angenommen, eine Verfassungsbeschwerde wäre dahingehend erfolgreich, dass die Klage angenommen werden muss, (...).Jedoch würde sich im Falle der erfolglosen Berufung die Möglichkeit der Revision vor dem BGH eröffnen; allerdings sind Sie dann vermutlich 10 Jahre älter und es bleibt bis dahin offen, ob Sie jemals Recht bekommen.

Der obige Fall lohnt sicherlich nicht, den eigenen Seelenfrieden in dieser Weise zu strapazieren, zumal die ersten Hürden durch Verjährungseintritt, schlechte Beweislage und fragl. Begutachtungserfolg erst einmal zu überwinden sind.

Wenn Sie für sich die Kraft für den Weg nach Straßburg noch haben, dann viel Erfolg im Neuen Jahr.

MfG Ertl


Wohin geht es?

Erst mal nach Karlsruhe.
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0#26RE: Privatpatienten leben gefährlichsven2012-01-05 22:52
Hallo Horst, nicht recht bekommen zu haben ist echt bitter. Das tut mir wirklich leid für Sie. Ich wünsche Ihnen, dass Sie für sich das Beste draus machen, was immer das in Ihrem Fall ist. Good Luck!
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0#25RE: Privatpatienten leben gefährlichErtl2012-01-05 20:48
Hallo Herr Horst P.,
wenn eine Berufung vor dem OLG nach § 522 ZPO zurückgewiesen wird , so ist dieser Beschluss nicht anfechtbar. Angenommen, eine Verfassungsbeschwerde wäre dahingehend erfolgreich, dass die Klage angenommen werden muss, dann stehen Sie ja wieder vor dem Gutachterproblem und die Gesinnung der Richter würde sich auch nicht ändern.Jedoch würde sich im Falle der erfolglosen Berufung die Möglichkeit der Revision vor dem BGH eröffnen; allerdings sind Sie dann vermutlich 10 Jahre älter und es bleibt bis dahin offen, ob Sie jemals Recht bekommen.

Der obige Fall lohnt sicherlich nicht, den eigenen Seelenfrieden in dieser Weise zu strapazieren, zumal die ersten Hürden durch Verjährungseintritt, schlechte Beweislage und fragl. Begutachtungserfolg erst einmal zu überwinden sind.

Wenn Sie für sich die Kraft für den Weg nach Straßburg noch haben, dann viel Erfolg im Neuen Jahr.

MfG Ertl
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0#24Horst P.Horst P.2012-01-05 01:04
Die Lachnummer fängt folgendermaßen an:
Landgericht Nürnberg-Fürth
Az: 4 O 11200/08
Im Namen des Volkes

Auf Seite 15 steht:

"Die Angriffe gegen den Sachverständigen Dr. Brewowetz entbehren der von einer fachanwaltlich vertretenen Klageparpartei zu fordernden Sachlichkeit.
(..)
Wenn der Kläger dem Sachverständigen nunmehr die Straftat des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gemäß § 278 StGB vorwirft, kann dies durch die Kammer nicht mehr nachvollzogen werden. Weder war, wie dargelegt, eine persönliche Untersuchung des Klägers erforderlich, noch kam es letztlich auf Überhöhungen an. Ursache des Zahnverlustes des Klägers war, wie deutlich ausgeführt, die zugrundeliegende Parodontitiserkrankung."

Und hier kommt ein Gerät. 2Str384/06.
BGH.
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0#23H.P.Horst P.2012-01-04 23:08
zitiere Ertl:
Strafrecht oder Zivilrecht, die Chancen des Pat. gegen den ZA erfolgreich vorzugehen sind gleich Null. (...). Auch der Kassenpatient ist nicht vor unsachgemäßen Übergriffen seines Behandlers gefeit und ich frage mich zwischenzeitlich, wo uns der Weg noch hinführt.

MgG Ertl


Wir werden sehen, wo uns der Weg noch hinführt.

"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, wenn wir gingen, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"

Schau mer mal. Was das Bundesverfassungsgericht sagt. Jede Begleitung ist willkommen.

Gutes Neues Jahr.

Und Good luck.

H. P.
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+1#22RE: Privatpatienten leben gefährlichHorst P.2011-11-13 22:04
zitiere Horst P.:
zitiere Horst P.:
zitiere strassburger:
Ich rate.

Auch Sie mißhandeln so.

Good luck.

Horst P.


Noch unqualifizierter ging es nicht ??

Gute Nacht Horst!


Ich habe unqualifiziert geraten.

Schön, dass Ihre Patienten das nicht mitkriegen.

LG

H. P.


Ich rate erneut.

Sie werden diese Diskussion nicht in Ihrem Wartezimmer aushängen.

LG

HP

Ich erlaube mir, Herrn Wagner zu zitieren:

Das ist nüchtern betrachtet eine vorsätzliche Körperverletzung und steht unter Strafe, auch für einen Zahnarzt.

Is mir schlecht. Denk ich an Dentist (oder Zahnbrecher) in der Nacht, bin ich um den Schlaf ...
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