Betrifft Patienten
Privatpatienten leben gefährlich
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- Kategorie: Betrifft Patienten
- Erstellt am Dienstag, 18. Oktober 2011 14:02
- Geschrieben von Joachim Wagner
- Zugriffe: 1186
Wir nennen unseren 41 - jährigen Privatpatienten mal Herrn XY, der sich vor 4 Jahren ganz unbedarft in die Behandlung eines Kollegen jwd (= janzwoanders) begibt, denn da aus der jwd Gegend kommt der Patient. Laut Patient habe der besagte Kollege dann die beiden Zähne 24 und 25 mit Keramik-Inlays versehen, um Karies vorzubeugen, die er an diesen Zähnen voraussehen würde.
Warum eine solche Aussage
- 1. reichlich Platz für entgegengesetzte Auslegungen zuläßt,
- 2. einer genauen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält,
- und 3. im Jahr 2007 auch schon zahnmedizinischen Schwachsinn darstellte
läßt sich mit einiger Sicherheit aus dem Bild 2 ablesen.
Darin sind die Zähne 14 und 15 des gleichen Patienten abgelichtet und weisen absolut keine Anzeichen für Karies auf. Und Vorsicht meine Herren Kollegen, lehnen Sie sich auf keinen Fall aus dem Fenster mit angeblicher Fissurenkaries. Dann werde ich zur Wildsau. Wenn ein Zahn im Mund als allerletzter eine Fissurenkaries bekommt, dann ist das ein oberer Prämolar. Ich bohre zu lange in diesem Business, um mir noch irgendwelche Märchen dazu anhören zu müssen.
In Wahrheit ging es mal wieder um eine besonders kreative Ausrede eines mit richtiger Arbeit nicht ausgelasteten Kollegen, warum er denn Arbeit findet, wo keine ist. "Er beugt Karies vor, die er erst kommen sieht."
Das ist nüchtern betrachtet eine vorsätzliche Körperverletzung und steht unter Strafe, auch für einen Zahnarzt.
Und die Dreistigkeit der Tat wird keineswegs dadurch gemildert, dass der Privatpatient unter dem Vorzeichen "modern" und "hightech" seine linken Vorbackenzähne nun mit Cerec Inlays (= Per digitalem Abdruck und Computer aus dem vollen Keramikblock geschliffene Keramikscherben) bestückt bekommen hat. Im Gegenteil. Ein vergrößerter Ausschnitt von Bild 1 legt eher nahe, dass es sich bei den vorbezeichneten CAD/CAM Hochleistern um relativ ungenaue Keramikkerne eingebettet in viel Kunststoff zum Schwundausgleich handelt. 
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Kommentare
Da weiss ich leider auch keinen Rat.
Der Knackpunkt dürfte eher das Gutachterunwesen sein. Was die Branche vertuschen will, kann die Justiz natürlich nicht klären. Die Richter sind froh, wenn sie den Schmarrn vom Gutachter nachplappern können. Alles andere wäre mit einer Denkleistung verbunden. Und dafür werden diese Leute vermutlich nicht bezahlt. Ist es das, was mit dem Begriff der "richterlichen Unabhängigkeit" gemeint ist???
- ja, es scheint sehr verzwickt zu sein. Ich fürchte fast, dass die Justiz nicht dafür geschaffen ist, solche Dinge zu einer Lösung zu bringen. Aber das ist nur meine Meinung.
- Bitte, gern geschehen
Der Gutachter hat mich erstmals vor Gericht gesehen. Deswegen der Verweis auf das BGH Urteil 2Str384/06. Der Fall ist schräg genug. Wo die Frankfurter Justiz da wegschauen will. Meine Güte.
Klare Ansage des BGH: Gesundheitszeugnis ohne persönliche Untersuchung ist unrichtiges Gesundheitszeugnis im Sinne des $ 278 StGB.
Das gilt für alle im Gesundheitswesen, die Gesundheitszeugnisse schreiben dürfen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Ich habe den Gutachter angezeigt. Justiz in München: null Bock.
Schau mer mal. Nebenbei: Ich bin gelernter Krankenpfleger. Dreijähriges Staatsexamen.
Danke für die Anteilnahme!
MfG
Horst P.
Wohin geht es?
Erst mal nach Karlsruhe.
wenn eine Berufung vor dem OLG nach § 522 ZPO zurückgewiesen wird , so ist dieser Beschluss nicht anfechtbar. Angenommen, eine Verfassungsbeschwerde wäre dahingehend erfolgreich, dass die Klage angenommen werden muss, dann stehen Sie ja wieder vor dem Gutachterproblem und die Gesinnung der Richter würde sich auch nicht ändern.Jedoch würde sich im Falle der erfolglosen Berufung die Möglichkeit der Revision vor dem BGH eröffnen; allerdings sind Sie dann vermutlich 10 Jahre älter und es bleibt bis dahin offen, ob Sie jemals Recht bekommen.
Der obige Fall lohnt sicherlich nicht, den eigenen Seelenfrieden in dieser Weise zu strapazieren, zumal die ersten Hürden durch Verjährungseintritt, schlechte Beweislage und fragl. Begutachtungserfolg erst einmal zu überwinden sind.
Wenn Sie für sich die Kraft für den Weg nach Straßburg noch haben, dann viel Erfolg im Neuen Jahr.
MfG Ertl
Landgericht Nürnberg-Fürth
Az: 4 O 11200/08
Im Namen des Volkes
Auf Seite 15 steht:
"Die Angriffe gegen den Sachverständigen Dr. Brewowetz entbehren der von einer fachanwaltlich vertretenen Klageparpartei zu fordernden Sachlichkeit.
(..)
Wenn der Kläger dem Sachverständigen nunmehr die Straftat des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gemäß § 278 StGB vorwirft, kann dies durch die Kammer nicht mehr nachvollzogen werden. Weder war, wie dargelegt, eine persönliche Untersuchung des Klägers erforderlich, noch kam es letztlich auf Überhöhungen an. Ursache des Zahnverlustes des Klägers war, wie deutlich ausgeführt, die zugrundeliegende Parodontitiserkrankung."
Und hier kommt ein Gerät. 2Str384/06.
BGH.
Wir werden sehen, wo uns der Weg noch hinführt.
"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, wenn wir gingen, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen?"
Schau mer mal. Was das Bundesverfassungsgericht sagt. Jede Begleitung ist willkommen.
Gutes Neues Jahr.
Und Good luck.
H. P.
Ich rate erneut.
Sie werden diese Diskussion nicht in Ihrem Wartezimmer aushängen.
LG
HP
Ich erlaube mir, Herrn Wagner zu zitieren:
Das ist nüchtern betrachtet eine vorsätzliche Körperverletzung und steht unter Strafe, auch für einen Zahnarzt.
Is mir schlecht. Denk ich an Dentist (oder Zahnbrecher) in der Nacht, bin ich um den Schlaf ...
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