Betrifft Patienten
Der Stern: Vorsicht Zahnarzt
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- Kategorie: Betrifft Patienten
- Erstellt am Sonntag, 11. Dezember 2011 18:47
- Geschrieben von Joachim Wagner
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Ich (Joachim Wagner, Zahnarzt) zitiere aus der Originalarbeit "Die Qualität des zahnärztlichen Erstbefundes" - Eine Studie zur Befund- und Beratungssorgfalt des niedergelassenen Zahnarztes - der Autoren
Dr. med. dent. Florian Grummt, Fürth
Dr. med. dent. Hans-Georg Melchers, Hannover
Dr. med. dent. Eberhard Riedel, München
Zitat Anfang
2.5. Bewertung der Testbesuche
Die Bewertung zahnärztlicher Befunde und Therapieempfehlungen kann nicht durchgehend nach starren Regeln wie etwa einem Punkteschema erfolgen. Ein solches Schema kann angesichts der unendlichen Vielgestaltigkeit von Befundsituationen und Gesamtumständen niemals die gegebene Situation zutreffend und fair abbilden. Hinzu kommt, dass auch die Besonderheiten des typischen Praxisalltages eines niedergelassenen Zahnarztes Berücksichtigung zu finden hatten. Somit durfte kein Vergleich angestellt werden zwischen den mit akademischer Präzision und ohne jeden Zeitdruck von den Gutachterzahnärzten erhobenen Befunddetails und der unter Realbedingungen normalerweise möglichen Erstbefundpräzision.
Die Gutachterzahnärzte waren sich zudem darüber bewusst, dass das Fach Medizin, obwohl nach streng wissenschaftlichen Kriterien erforscht, in der Interaktion mit dem kranken Menschen nicht überall nach den Regeln exakter Wissenschaft funktioniert. Über das Wissen des Arztes um den bislang geringen wissenschaftlich beschriebenen Teil der Medizin hinaus gibt es die ärztliche Kunst, ohne die es angesichts der vielfältigen Erscheinungen und Schweregrade krankhafter Veränderungen und der individuellen Patientenstruktur oft gar nicht möglich ist, sich als Behandler für die im jeweiligen Moment erforderlichen und somit richtigen Maßnahmen zu entscheiden. Auch der Umfang der erhobenen Befunde richtet sich nach dieser jeweils individuellen Situation. Um vor diesem Hintergrund die Bewertungen für den Fachmann wie für den Laien weitestgehend nachvollziehbar und transparent sowie mit der gebotenen kollegialen Fairness vorzunehmen, war es erforderlich, jeden einzelnen Patientenkontakt individuell zu beurteilen. Dazu musste die vorab bekannte jeweilige Patientensituation, also die behandlungsbedürftigen Hauptbefunde und die daraus folgenden und zu erwarteten Therapieempfehlungen, abgeglichen werden mit den Befunden und Empfehlungen jeder Testpraxis. Dieses erfolgt hier in einer tabellarischen Gegenüberstellung von Soll und Ist in eindeutiger textlicher Beschreibung. (s. Anhang S. 26: „Kurzdokumentation der einzelnen Testfälle“). Aus Gründen der besten Nachvollziehbarkeit wurde als Bewertungsskala das bekannte Schulnotensystem (Noten 1 bis 6) gewählt.
Die mit dem Studiendesign vorgegebene Bedingung einer Erstbefundsituation verlangte von den Testpraxen die Durchführung eines eher kleinen, in dieser Form aber absolut üblichen Kataloges von Eingangsuntersuchungen (Basisbefunde), dessen Bestandteile auf relativ einfache Weise von den Probanden beobachtet und dokumentiert und von den Gutachterzahnärzten überprüft und bewertet werden konnten. Dazu gehören
• eine Anamnese,
• die Inspektion der Weichgewebe der Mundhöhle,
• die Untersuchung des Zahnbestandes bzw. des Zahnversorgungszustandes,
• eine Erstinspektion des Zahnhalteapparates,
• eine Bewertung des Mundhygienezustandes sowie
• die Registrierung auffälliger kaufunktioneller Befunde.
Folgerichtig musste eine Abwertung immer dann erfolgen, wenn ein oder mehrere Bestandteile dieses Basisbefundes eindeutig ausgelassen wurden. Da die verschiedenen Befundelemente unterschiedliche Wichtigkeiten haben, wurde gemäß der folgenden absteigenden Wertigkeitsskala bewertet:
• keine oder nur flüchtige Inspektion der Mundhöhle insgesamt: Benotung bestenfalls 5
• keine Erstinspektion des Zahnhalteapparates (orientierende Sondierung der Taschentiefen): Benotung bestenfalls 3
• Keine Erhebung einfacher kaufunktioneller Befunde
• Keine Anamnese
Ebenfalls führte das unvollständige Erkennen eines behandlungsbedürftigen Teilbefundes (z.B. die Anzahl kariöser Zähne) bzw. das Verkennen des tatsächlichen Befundausmaßes mit der Folge entweder von Unteroder von Überversorgung zur Abwertung. Beim Übersehen weit fortgeschrittener Befunde wurde wegen der leichten Erkennbarkeit und der erhöhten Behandlungsbedürftigkeit solcher Befunde stärker abgewertet als beim Übersehen von Initialbefunden. Eine besonders hohe Abwertung erfuhr jede eindeutig erkennbare Tendenz zur Überversorgung, also das freie Erfinden nicht vorhandener Befunde oder das Dramatisieren vorhandener Befunde mit der Folge eines marketingorientierten Beratungsgespräches ohne jede Befundrelevanz, weil dieses eine Ausnutzung des Patientenvertrauens darstellt.
Weitere Aspekte, die zur Abwertung führten, waren:
• Mangelhafte Kommunikation mit den Probanden (z.B. Ignorieren der mitgebrachten und gezeigten Röntgenaufnahme, Ignorieren der Beschwerdehinweise oder der Fragen der Probanden)
• Eigenmächtige, unabgesprochene Maßnahmen (z.B. Zahnsteinentfernung, Politur, Versand von Behandlungsplänen)
Beim Fehlen bestimmter Befunde erfolgte für den Fall keine bedeutende Abwertung, wenn richtige, den objektiven Befunden entsprechende Therapieempfehlungen ausgesprochen wurden. Hier wurde der Möglichkeit Rechnung getragen, dass ein festgestellter Befund dem Probanden einfach nicht mitgeteilt wurde.

Probandin 13 / 56 Jahre Schwerer Fall/ viele Befunde
8 Zähne kariöse Läsionen, davon 7 an erneuerungsbedürftigen Kronen und 1 an erneuerungsbedürftiger Füllung, 2 Zähne benötigen Wurzelfüllung, 4 Zähne leichte Parodontalbefunde, Gingivitis, leichte funktionelle Befunde, 12 Zähne Attritionen
Testpraxis 13.1.: Note 5 negativ: verkennt Anzahl der kariösen Läsionen, will 3 intakte Kronen + 1 Brückenglied erneuern, verkennt hingegen die Erneuerungsbedürftigkeit von 4 Kronen wg. profunder Karies bzw. Kronenschaden, 1 profunde Karies mit Wurzelfüllungsbedarf und Kronenerneuerungsbedürftigkeit nicht erkannt, 1 erhaltungswürdigen Zahn ohne Behandlungsversuch zur Extraktion vorgesehen, übersieht 1 erneuerungsbedürftige Füllung, Zahnersatz-Heilund Kostenplan ohne Vorbehandlung zu früh erstellt, kein PSI, leichte Parodontalbefunde und Gingivitis nicht erkannt Bewertung: Unterversorgung und Überversorgung positiv: Attritionen und Funktionsprobleme erkannt, Schienenempfehlung korrekt ! Übereinstimmung Gutachter/Patient: Patient würde ZA nicht wählen
Testpraxis 13.2.: Note 1 negativ: sagt nichts zum Wurzelbehandlungsbedarf, führt jedoch im Rahmen des Erstbefundes wegen richtiger Gesamteinschätzung nicht zur Abwertung positiv: erkennt Zahl der kariösen Läsionen und der zu erneuernden Kronen weitgehend richtig, erkennt leichte Parodontalbefunde und Gingivitis, PZR-Empfehlung korrekt, Attritionen und Funktionsprobleme erkannt, Behandlungsreihenfolge korrekt (Karies –> Schiene – >Zahnersatz)
Testpraxis 13.3.: Note 1 negativ: empfiehlt keine PZR, führt jedoch im Rahmen des Erstbefundes wegen richtiger Gesamteinschätzung nicht zur Abwertung positiv: erkennt Zahl der kariösen Läsionen und der zu erneuernden Kronen weitgehend richtig, erkennt 1 erneuerungsbedürftige Füllung, erkennt leichte Parodontalbefunde, Attritionen und Funktionsprobleme erkannt
Testpraxis 13.4.: Note 5 negativ: 5 kariöse Läsionen nicht erkannt, Wurzelbehandlungsbedarf nicht erkannt, Erneuerungsbedarf mehrerer Kronen nicht erkannt, kein PSI, leichte Parodontalbefunde und Gingivitis nicht eindeutig erkannt, übertriebene Fixierung auf Interdentalpflege, falsche Behandlungsreihenfolge (erst Zahnersatz, dann Schiene), Bewertung: Unterversorgung positiv: Attritionen und Funktionsprobleme erkannt ! Übereinstimmung Gutachter/Patient: Patient würde ZA nicht wählen
Testpraxis 13.5.: Note 5 negativ: 6 kariöse Läsionen nicht erkannt, Erneuerungsbedarf mehrerer Kronen nicht erkannt, Funktionsprobleme nicht erkannt, 1 erhaltungswürdigen Zahn ohne Behandlungsversuch zur Extraktion vorgesehen, übersieht 1 erneuerungsbedürftige Füllung, kein PSI, leichte Parodontalbefunde und Gingivitis nicht eindeutig erkannt, Bewertung: Unterversorgung positiv: Wurzelbehandlungsbedarf bei 1 Zahn erkannt ! Übereinstimmung Gutachter/Patient: Patient würde ZA nicht wählen
Zitat Ende
Interessante Kommentare von Kollegen
ZA.Dr. C.K.: Ja mei, halt so wie die Untersuchung bezahlt wird :-( Erläuterung Joachim Wagner: Die ERGO Versicherung hat die Untersuchung mit finanziert.
ZA Dr. A.B.: Mir war vor allem die Zielsetzung der Untersuchung nicht klar. DASS es schwarze Schafe gibt, wußten wir alle vorher, und wie VIELE es sind, wissen wir jetzt immer noch nicht.
ZA M.L.: Hallo Herr Grummt,ich bestreite Ihre Prämisse: Daß es denkbar oder wünschenswert wäre, daß alle Zahnärzte bei einer Befundung zu einem gleichen Ergebnis kämen und daß das "Vertrauen" schaffen würde. Wenn ich als Patient zu einem "Amalgamsanierer" gehe, kann ich davon ausgehen, daß meine Amalgamfüllungen hinterher alle draußen sind. Wenn ich in eine Praxis gehe, die gerne und viel Amalgam verarbeitet (wie meine), wird das nicht passieren.
ZA Dr. H.W.H.: Patienten, bei denen Zähne gezogen werden sollen, die erhaltungsfähig sind, sehe ich fast täglich.
Daraus jedoch die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Zahnmedizin einer Anprangerung in einer Yellow Press Zeitschrift bedarf, halte ich für falsch, weil es das Gegenteil von dem von Ihnen propagierten bewirkt, nämlich nicht Vertrauensbildung beim Patienten, sondern eine Saat des Misstrauens. Ich mache die Dinge, die im Stern und von Ihnen gefordert werden, seit über 20 Jahren. Vielleicht sogar noch mehr
ZA Dr. M.P.: Servus zusammen, ich habe mir gestern auch endlich in Ruhe den Artikel zu Gemüte geführt und muß sagen, daß ich die ganze Aufregung nicht verstehe. Ich halte es für (dem Stern-Neveau angemessen) gut geschrieben. Es bestätigt meine Meinung aus fast 25 Jahren zahnärztlicher Tätigkeit und ich werde die Zeitschrift demonstrativ auslegen.
ZA Dr. G.H.: Moin , nach Lesen all der Mails zu diesem Thema und der Untersuchung bleibt mir nur der Schluss, dass sich hier drei Kollegen aus Eigennutz prostitutionieren und Ihre "Untersuchung" mit derselben Zufälligkeit zeitlich mit der Einführung der Knebel-GOZ erscheint wie es zuvor immer wieder bei Einschränkungen für useren Berufsstand praktiziert worden ist. Ich halte das Erscheinungsdatum für keinen Zufall. Ich wüsste allerdings gerne wer hier die Fäden gezogen hat. Die Einlassungen von Herrn Grummt machen das deutlich: er hält die Öffentlichkeit für den richtigen Adressaten der Kritik, obwohl das nicht der Entscheidungsträger ist sondern lediglich kurzfristige Stimmung in einer unzufriedenen Bevölkerung erzeugt. Welch ein Blödsinn, wenn einem Qualität witrklich am Herzen liegt.
Kommentar Joachim Wagner
Ich empfehle sehr, sich die 47 Seiten der Studie anzuschauen. Denn dort werden im letzten Teil die konkreten Aussagen aufgeführt, warum Abwertungen (eine Note tiefer) bei den einzelnen Praxen vorgenommen wurden. Immer wieder liest man dort
- Untersuchung dauert wenige Sekunden, wird nur mit Spiegel durchgeführt, es werden nur die fehlenden Zähne notiert
- kein PSI (führt zur Abwertung) <-- Erläuterung Joachim Wagner: PSI soll zur Erfassung des Zahnfleisch Behandlungsbedarfs dienen. Wird übrigens extra bezahlt, ca. 9 Euro.
- übersieht mindestens 1 Karies (führt zur Abwertung)
- (er)findet 3 zusätzliche kariöse Läsionen (führt zur Abwertung)
- will diverse nicht überkronungsbedürftige Zähne überkronen
Die Note 5 und 6 Praxen haben sich in der Regel ihre Bewertung mit mindestens 3 bis 4 derartigen Fehlern "verdient". Und ausweislich der oben abgebildeten Grafik liegen 30% aller untersuchten Praxen in diesem Feld. Sicher erschreckt diese Zahl den ein oder anderen Patienten, man kann aber die statistische Verteilung der guten und der schlechten Praxen in der Grafik mit Hilfe der so genannten Gaußschen Normalverteilung erklären. Fast alle natürlichen Verteilungen wie Intelligenz, Freundlichkeit, Mut oder Raffgier folgen der Gaußschen "Glocke" . So sind die Menschen eben, und Zahnärzte halt auch.
Das Hauptproblem
dieser Geschichte ist aber nicht das Handeln einzelner Praxisinhaber/innen, sondern das Ignorieren, Abstreiten und Totschweigen dieser lange bekannten Schwächen des zahnmedizinischen Versorgungssystems in Deutschland durch die Standespolitik, allen voran die BZÄK (Bundeszahnärztekammer) und die KZV (Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) der Länder. Wenn Audi oder VW in der Auto Motor Sport Zeitschrift mit üblen Stichproben bei seinen Vertragswerkstätten konfrontiert wird, dann besteht deren Strategie richtigerweise nicht darin, den Kopf in den Sand zu stecken. Dann laufen Drähte heiß und die Vertriebs- und Vertragspartner werden mit Vorgaben, z.B. Checklisten, eingedeckt.
Das fehlt in der Zahnmedizin. Die Vorgaben. Man kann ja klein anfangen. Ich als 25 Jahre bohrender Praktiker würde beispielsweise bei kariesaktiven Patienten, die mehr als eine neue (!) Läsion pro Jahr entwickeln, als erstes Bißflügelaufnahmen (= bestimmte Röntgenaufnahmen) alle 2 Jahre grundsätzlich fordern. Wer die nicht macht, begibt sich dann außerhalb der Spielregeln und kann auch rechtskräftig belangt werden. So ist das beispielsweise in den USA:
Und deswegen hat mir auch die Stellungnahme meines Kollegen ZA Dr. M.P. zur Stern Studie sehr gefallen, der da schreibt : "ich habe mir gestern auch endlich in Ruhe den Artikel zu Gemüte geführt und muß sagen, daß ich die ganze Aufregung nicht verstehe. Ich halte es für (dem Stern-Neveau angemessen) gut geschrieben. Es bestätigt meine Meinung aus fast 25 Jahren zahnärztlicher Tätigkeit und ich werde die Zeitschrift demonstrativ auslegen."
Dieser Meinung schließe ich mich uneingeschränkt an.
Kritikpunkte an der Studie
Nicht verschweigen möchte ich, dass dieser Studie unter streng wissenschaftlichen Kriterien betrachtet ein wahrscheinlich nicht ausreichend durchdachtes Design bescheinigt werden müsste. Am stärksten problembehaftet ist dabei sicher der "Katalog der Basisbefunde", der aus der Feder des Claridentis Entwicklers Dr. Eberhard Riedel stammt. Während die genaue Untersuchung der Zähne und des Zahnfleischs mit Sonde und Mundspiegel mit guter Beleuchtung und falls möglich auch mit optischer Vergrößerung (Lupenbrille) ein sicherlich unstreitiger Bestandteil jedes zahnärztlichen Erstbefundes sein sollte, werden sich beispielsweise internationale Fachmenschen fragen, was denn mit dem "kaufunktionellen Befund" gemeint ist.
In den Niederlande studierte Zahnmediziner werden zwar ahnen, was der Deutsche mit seiner "Kaufunktion" meint, werden das aber - im Gegensatz zur Befundung von Erosionen und Knirschdefekten - für ziemlich unwichtig halten.
Hier haben wir ein Beispiel, wie die persönliche Lehrmeinung des "Gutachterzahnarztes Riedel" zum zwingend notwendigen Unterpunkt in der Erstuntersuchung aufgeblasen wird, ohne dafür hinreichend auf Aussagefähigkeit zu Krankheitserscheinungen oder -behandlungen überprüft worden zu sein. Kurz gesagt, dem Katalog der Basisbefunde fehlt die wissenschaftliche Validierung (= Überprüfung, ob das, was da gemessen wird, tatsächlich den Aussagewert hat, der behauptet wird).
Für die Meßgrößen a) Kariesmenge, b) Kariestiefe, c) Zuwachs von a) und b) pro Jahr, und d) die Taschentiefen gibt es reichlich wissenschaftliches Zahlen- und Referenzmaterial, die den Sinn der Erfassung der Größen besonders in Hinblick auf die zielgerichtete Behandlung belegen. Für die Meßgröße "Kaufunktion" sehe ich dies als nicht gegeben, weil anerkanntermaßen die Beweglichkeit des Unterkiefers gerade nicht mit Schmerzen im Bermuda-Dreieck Gesicht, Unterkiefer, Schläfe korreliert (= zusammenhängt).
Wir wollen aber die Kirche im Dorf lassen. Die vorliegende Arbeit ist eine in ihrer wissenschaftlichen Aussage unbestritten richtige, mutige und notwendige Studie. Sie stärkt den ordentlich arbeitenden Kollegen/innen den Rücken und erhöht den Druck auf die "Schlabberkollegen" und die Standespolitik, was schließlich keine schlechte Sache ist. Wenn sich derzeit vermehrt Zahnmediziner aus dem Fenster lehnen und ausgerechnet dem Autorentrio Grummt / Melchers / Riedel unehrenhafte Motive unterstellen, weiß man, dass diese Leute kein Gespür mehr für die Sorgen ihrer Patienten haben.
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Kommentare
Und genau das ist die richtige Frage. Wenn der Befund falsch ist, kann die Rechnung nicht richtig sein. Bei Handwerkern nennt man sowas Betrug. Bei Zahnklempnern? Üblich ? Man kann auch zahnlos kotzen ?
Ismirschlecht.
H. P.
Hallo sven,
wir sollten ins persönliche Gespräch finden. Würde mich freuen. Den Weg werden wir finden. Daß ich keinen weiteren Zahn verloren habe, hat mit "Fachleuten" nichts zu tun. Alles Handarbeit.
25: Inlay zerbrochen. Zum Glück.
Repariert in München-Schwabing. Nicht alle Zahnärzte haben keine Ahnung von Zahnmedizin.
Good luck.
H. p:
Und dieser Absatz macht dann doch ein bisschen Hoffnung. Vielen Dank dafür.
LG
H. P.
Null von drei haben beim ersten 01 Befund korrekt erkannt, welche Zähne da sind und welche fehlen.
1997: links einen nicht mehr vorhandenen 8er entdeckt.
2008: rechts einen vorhandenen 8er unten nicht gefunden.
2008: Kieferchirurg findet einen rechts oben vorhandenen 8er nicht.
Ist schon eine echte Zumutung, was Patienten da von Zahnärzten verlangen. Bis 32 zählen.
Was von nicht symmetrischer Extraktion von Weisheitszähnen zu halten ist, wird die Zahnmedizin in Deutschland wohl auch im 21. Jahrhundert nicht beantworten können.
Immerhin hat der Kieferchirurg den einseitigen Kreuzbiß dokumentiert. Therpieangebot ist unterblieben.
Die Befunde aus den Praxen habe ich vorliegen.
Good luck.
H. P.
Die andere Hälfte hat gute Noten von 1, 2 und 3, wobei 3 überwiegt.
Somit stehen die Chancen für den Patienten, an einen einigermaßen guten Zahnarzt zu geraten etwa bei fifty-fifty. Das ist doch eine faire Chance.
Andererseits stehen die Chancen, an einen Rohrkrepierer zu geraten, der einen vermurkst, genauso gut, ebenfalls fifty-fifty.
Diese 5 Sekunden Spiegel"kontrollen" , die nicht stattfindende Kommunikation mit dem Patienten braucht wirklich niemand. Auch wenn eine 01 nicht besonders gut bezahlt ist, aber wenn der Befund schon nicht passt, wie soll dann alles weitere funktionieren ?
Allerdings sollte dem Berufsstand, wie allen anderen auch, an einer Verbesserung der Qualität gelegen sein. Sonst nimmt sie keiner mehr so recht ernst, wenn es statt um Qualität vorrangig um den Geldbeutel geht. Irgendwann merkt das nämlich auch der Dümmste.
Die Kriterien, die oben genannt wurden, nach denen bewertet wurde, bieten auch für Patienten eine gute Einschätzungsmöglichkeit, herauszufinden, ob sie bei einem guten Zahnarzt gelandet sind, oder bei einem mit der Note 6.
Ich kenne Herrn Florian Grummt persönlich.
Und mittlerweile Herrn Osswald aus München (zerbrochenes Empress Inlay 25 mod mo mit tetric evoceram repariert).
Gute Leute.
Ich halte auch Herrn Wagner für einen guten Zahnarzt.
Wir wollen eine zahnärztliche Versorgung, die besser ist als in Timbuktu. Dass sie teurer ist als dort ... naja.
Good luck
Horst P.
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