Chronische Gesichtsschmerzen
RDC/TMD Rev 2.0 - Achse 1: Wie wird TMD (CMD) heute eingeteilt?
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- Kategorie: Chronische Schmerzen
- Erstellt am Freitag, 06. Januar 2012 02:50
- Geschrieben von Joachim Wagner
- Zugriffe: 692
Nachfolgend übersetze ich die Tabelle 1 aus dem wissenschaftlichen Papier " Research Diagnostic Criteria for Temporomandibular Disorders: Future Directions", dessen Einordnung und Bewertung hier in Zahnfilm.de aufgeführt ist. Wie bereits dort geschrieben, ist zu erwarten, dass das nachfolgend vorgestellte Diagnoseraster in wenigen Jahren zum amtlichen System auch in Deutschland aufsteigen wird.
Tabelle 1
Vorgeschlagener Entwurf für eine erweiterte Achse I: Klinische TMD Bedingungen
Änderungen an der ursprünglichen Achse I, einschließlich der zusätzlichen diagnostischen Untergruppen und Begriffe Änderungen sind kursiv dargestellt. A bezeichnet Diagnosen, die durch das RDC / TMD Validation Projekt *) als zutreffend erkannt wurden; B bezeichnet Bedingungen, die mit der Diagnose einhergingen unter Berücksichtigung der Daten des RDC / TMD Validation Projectes.
Gruppe I: Muskel Störungen
I.a. Myofasziale Schmerzen (Triggerpunkt Schmerz) A
I.b. Myofasziale Schmerzen (Triggerpunkt Schmerz) mit begrenzter Mund Öffnung A
I.c. Myofasziale Schmerzen (Triggerpunkt Schmerz) mit Fernwirkung B
I.d. Musculus Temporalis Sehnenentzündung B
Gruppe II: Diskus Verschiebungen
II.a. Diskusverlagerung mit Reposition A mit bildgebendem Verfahren
II.b. Diskusverlagerung ohne Reposition ohne begrenzte Mund Öffnung A mit bildgebendem Verfahren
II.c. Diskus innere Verlagerung mit Reposition mit vorübergehender begrenzter Mund Öffnung B mit bildgebendem Verfahren
II.d. Diskus innere Verlagerung ohne Reposition mit begrenzter Mund Öffnung A mit bildgebendem Verfahren
Gruppe III: Arthralgie / Arthritis / Arthrose
III.a. Gelenkschmerzen A / akute Kiefergelenkentzündung
III.b. Osteoarthritis A mit bildgebendem Verfahren / degenerative Gelenkerkrankung
III.c. Osteoarthrose A mit bildgebendem Verfahren / degenerative Gelenkerkrankung
Gruppe IV: Kiefergelenk Hypermobilität
IV.a. Subluxation (Teilauskugelung) / Luxation (Auskugelung) des Kiefergelenks B
Gruppe V: Spannungskopfschmerz mit Musculus Temporalis Muskelempfindlichkeit
V.a. Sporadisch auftretender episodischer Kopfschmerz vom Spannungstyp mit Einbeziehung des M. temporalis B
V.b. Häufig auftretender episodischer Kopfschmerz vom Spannungstyp mit Einbeziehung des M. temporalis B
V.c. Chronische Kopfschmerzen vom Spannungstyp mit Einbeziehung des M. temporalis B
Erläuterungen
1. Alle in "CMD" geschulten "Spezialisten" sollten hier die glasklare Trennung zwischen der Gruppe römisch I und römisch II zur Kenntnis nehmen . Denn diese bedeutet nichts anderes, als dass es eine Gruppe römisch I an TMD Patienten (4:1 Frauen) gibt, die keineswegs etwas mit ihrem Kiefergelenk haben. Sonst würden sie in die Gruppe II fallen. Gruppe II hat in der neuen Rev 2.0 als Bedingung "bildgebende Verfahren" stehen. Damit ist keine Axiografie oder ähnlich ungenaue Messungen gemeint, sondern ein MRT = Kernspinbild.
Natürlich gibt es auch Patienten mit der Kombinationsdiagnose von Gruppe I und Gruppe II gleichzeitig, aber - und das ist der wichtigste Punkt dieses Diagnoseschemas - Gruppe I hat mit Gruppe II bis zum Beweis des Gegenteils per Kernspin grundsätzlich keinen direkten Zusammenhang. Das wird bis heute in Deutschland nicht korrekt gesehen.
2. Die Neuerungen der Rev 2.0 betreffen in erster Linie die neuen Gruppen römisch IV und V, in denen die selten vorkommende Kiefergelenk Hypermobilität (= zu lockere Bänder) angesprochen wird und die viel häufigeren Übergangszustände zwischen TMD und Cephalgien (= Kopfschmerzen).
3. Sowohl in Gruppe I als auch in Gruppe II taucht die begrenzte Mundöffnung in der Kriterienbeschreibung auf. Das klingt für Laien und bis heute auch viele "Fachleute" nach ähnlichen Ursachen. Falsch gedacht. In Gruppe I verhindert die schmerzende Muskulatur das komplette Öffnen, in Gruppe II ist es das Gelenk.
Kommentar
An der Kursiv Schreibweise ist leicht zu erkennen, welche Änderungen in der 20 Jahre alten Festlegung der RDC/TMD jetzt vorgenommen werden sollen. Betroffen sind vor allem Erweiterungen des Schemas und Festlegungen der Diagnosebedingungen, nicht aber das Grundgerüst. Die strenge Trennung im Kopf des Untersuchers zwischen muskulärer TMD (= Gruppe I) und Gelenksfällen (= Gruppe II) bleibt die Stärke des Diagnoseschemas RDC/TMD. Der deutsche "Spezialist" fragt sich jetzt natürlich verwundert: "Und wo bleibt die Okklusion, die Funktion und die ganze Gnathosophie?"
Die Antwort ist einfach: "Kannste knicken"
*) Das RDC/TMD Validation Project liest sich etwas mühselig. Dahinter stecken die konzertierten Anstrengungen vieler wissenschaftlicher Gruppen um den ganzen Globus verteilt, die einzelnen Diagnosepunkte des RDC/TMD Schemas auf ihren Gehalt an nachvollziehbarer und nachprüfbaren Eigenschaften qualitativ abzusichern. Es ist eben ein Unterschied, ob ich nur die Behauptung in den Raum stelle, dass es die Gruppe Ib (= muskuläre TMD mit begrenzter Mundöffnung) gibt, oder durch genau beschriebene Studien zeigen kann, wie man solche Patienten einwandfrei herausfinden kann.
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